Der Fahrzeuglenker muss mindestens 16 Jahre alt sein
( Personalausweis, Pass oder vergleichbares Dokument mitführen ).
Der Beifahrer muss mindesten seit 2 Jahren eine gültige Fahrerlaubnis besitzen und
während der Übungsfahrten neben dem Fahrer sitzen bleiben um helfend eingreifen zu können.
Bitte die zum Übungsfahrzeug gehörende Zulassungsbescheinigung Teil 1
bzw. den Fahrzeugschein mitbringen.
Der PKW - Übungsplatz Iserlohn bietet Gelegenheit die Fahrfertigkeit mit PKW zu üben.
Fahrübungen mit Fahrzeugen ab einer Größe vergleichbar VW Bulli (Van, Familien-Van,
Kleinbusse, Wohnmobile und ähnliche) sowie LKW, Sonderfahrzeugen und Zweirädern
sind nicht möglich.
Die Einweisung in die Besonderheiten der Übungsanlage erfolgt durch die Platzaufsicht
bei der Anmeldung.
Der PKW - Übungsplatz ist geöffnet an
Samstagen und Sonntagen jeweils von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Anfang November bis Ende Februar von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Spätester Einlass für Übungsfahrten eine Stunde vor Ende der Öffnungszeit.
Die Benutzungsgebühr beträgt:
für eine Stunde 15,00 €
für jede weitere Stunde 10,00 €
Kartenzahlung ist möglich
Vor der Einfahrt in den PKW - Übungsplatz stellt ihnen die Platzaufsicht bei der
Anmeldung einen Versicherungsausweis aus:
- der Versicherungsschutz gilt für den Tag der Ausstellung des Ausweises, er beginnt
mit dem Eintreffen auf dem PKW - Übungsplatz und endet mit dem Verlassen des Platzes am selben Tage.
- abweichend zu §2(2) der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung
erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Fahrer, die noch nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis besitzen,
aber mindestens 16 Jahre alt sind,sofern ein Begleiter mit einer für das Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis
neben dem Fahrer sitzt.
- Schäden am eigenen, im Versicherungsausweis bezeichneten PKW sind ausgeschlossen.
( Die Versicherungsprämie ist in der Benutzungsgebühr enthalten )